Li-Cycle hat sein Geschäftsjahr mit einer zweimonatigen Übergangsperiode umgestellt, sodass ab jetzt Geschäftsjahr und Kalenderjahr zusammenfallen. Zum Ende des Kalenderjahres 2022 verfügte das Unternehmen über einen Cashbestand von 517,9 Millionen US-Dollar. Hinzu kommt eine Kreditzusage des US-Energieministeriums in Höhe von zusätzlichen 375 Mio. USD. Der Umsatz im Berichtszeitraum stieg auf 5,9 Mio. USD gegenüber 2,8 Mio. USD im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Li-Cycle hat als Ausblick für die Black Mass Produktion in 2023 7.500-8.500 kt angegeben. Der Zeitplan für den Hub in Rochester soll weiterhin eingehalten werden und es wurde ein neuer Spoke in Frankreich angekündigt.
Zusätzlich hat Li-Cycle einen mehrjährigen Recyclingvertrag mit der KION Group , einem weltweit führenden Anbieter von elektrischen Gabelstaplern und Lagertechnikgeräten, abgeschlossen.
Disclaimer
Diese Publikation ist zu allgemeinen Informationszwecken erstellt worden. Sie ersetzt weder eigene Marktrecherchen noch sonstige rechtliche, steuerliche oder finanzielle Informationen oder Beratungen.
Die Publikation stellt keine Kauf- oder Verkaufsaufforderung oder Anlageberatung dar. Diese Unterlagen enthalten nicht alle für wirtschaftlich bedeutende Entscheidungen wesentlichen Angaben und können von Informationen und Einschätzungen anderer Quellen/Marktteilnehmer abweichen. Die hierin enthaltenen Informationen sind für TEQ Capital GmbH urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität wird keine Gewähr übernommen.
Die TEQ Capital GmbH („TEQ Capital”) berät und unterstützt die TEQ-Fonds. Die Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG und die Anlagevermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG erfolgen im Auftrag, im Namen, für Rechnung und unter der Haftung des dafür verantwortlichen Haftungsträgers BN & Partners Capital AG, Steinstraße 33, 50374 Erftstadt, gemäß § 3 Abs. 2 WpIG. Die BN & Partners Capital AG besitzt für die vorgenannten Wertpapierdienstleistungen eine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 15 WpIG.
Organisatorische Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten der TEQ Capital GmbH im Zusammenhang mit der Erstellung und Verbreitung von Research
TEQ Capital GmbH hat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geeignete interne Richtlinien und Prozesse zur Vermeidung und Offenlegung möglicher Interessenkonflikte bei der Erstellung und Verbreitung von Anlageempfehlungen und Anlagestrategieempfehlungen („Research“) erarbeitet und etabliert. So werden Interessenkonflikte vermieden, indem kein Research im Auftrag von Emittenten oder Dritten erstellt wird und dennoch nicht vollständig zu beseitigende Interessenkonflikte vor Verbreitung des Research identifiziert und offengelegt werden. Offenlegungen einsehen